1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber bzw. Kunden und der Mobilen Disco,
A&M Veranstaltungstechnik GbR , in 59075 Hamm gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam,
wenn sie von der Mobilen Disco ausdrücklich und schriftlich anerkannt wird.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
Nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Engagement-Vertrag, in dem alle
vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

3. Leistungsumfang/Haftung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Engagement-Vertrag.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die
Mobile Disco dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der
vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund
dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
Soweit die Mobile Disco zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten schließt,
erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers.
Die mobile Disco hat auch die Möglichkeit, den Wunsch-DJ des Auftraggebers jederzeit bei Bedarf
durch einen anderen DJ zu ersetzen, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung
trägt der Auftraggeber und ist am Auftrittsort für die Sicherheit, sowie für das gesamte
Equipment verantwortlich und haftbar, auch bei Schäden.

4. Allgemein: Verpflegung – Übernachtung 
Verpflegung:
DJ eventuell ein Helfer je nach Bedarf, haben während der Dauer der Veranstaltung
bzw. Auf- u. Abbau der Gesamt-Anlage Verpflegung und div. Getränke frei, gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
Übernachtung:
Ab einer einfachen Fahrtstrecke von mehr als 200 Kilometer zum Veranstaltungsort,
steht dem DJ eine Übernachtung in einem Hotel oder Pension zu.

5. Leistung und Honorar
Zugesagte Termine werden von der Mobilen Disco nur unter der Voraussetzung eines normalen
Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeglicher Art wie
zum Beispiel Stromstörungen, die Zufahrt ist nicht schneegeräumt bzw. blockiert, bei Gross-
Veranstaltungen keine Starkstromleitung 16Amp. vorhanden bzw..nicht gelegt ist, die Tribüne
bzw. Bühne nicht standfest bzw. wackelig ist, entbinden von den übernommenen Pflichten.
Die Aufwendungen, ausgenommen höhere Gewalt, werden dem Auftraggeber bzw. dem Kunden
nachverrechnet.
5a. Wartezeiten (werden dem Auftraggeber extra verrechnet)
Wartezeiten vom Soundcheck bis Beginn der Veranstaltung 1 Stunde € 0,0,-
Wartezeiten vom Soundcheck ab der 1 Stunde Wartezeit bis Beginn der Veranstaltung
jede angefangene Stunde € 30,- exkl. 19%MWST

6. Stornobedingungen
Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten an den Auftraggeber verrechnet.
Bei Stornierung bis 150 Tage vor der Veranstaltung 30% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung 40% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung 60% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung 70% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung 80% des vereinbarten Preises.
Bei Stornierung unter 15 Tage vor der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Preises.

7. Zahlung
Das Honorar wird nach Veranstaltungsende in bar ausbezahlt.
Bei einer Überweisung auf das Firmen-Konto wird vorab mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart.
Bei einer Überweisung auf das Firmen-Konto: Zahlung spätestens 3 Werktage nach
Erhalt der Rechnung, ansonsten fallen € 40,- Mahnspesen an.
7a. Abbuchungs-Auftrag
Ab einer Buchungshöhe von € 750,- exkl. 19%MWST. Eine monatliche Abbuchung vom
Konto des Auftraggebers bzw. Kunden, 12 Monatsabbuchungen, 0,0%Zinsen werden
verrechnet. Diese Version gilt nur für Privatpersonen, (Vereine, Firmen und andere
Institutionen sind hier ausgeschlossen).
Bei verspäteter Abbuchung, das heißt: 1 Monat im Rückstand mit der vereinbarten Zahlung,
wird der Gesamtbetrag unwiderruflich fällig. Der Auftraggeber oder Kunde ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten.
Der Veranstalter oder Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht abzuschließen. Anfallende Veranstalter-Haftpflicht übernimmt der Auftraggeber.
(Hochzeiten sind davon befreit).

8. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Veranstalter hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung
durch die Mobile Disco schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Vertragsparteien
vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Mobile Disco der Höhe nach, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Schadenersatzansprüche des Veranstalters, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Mobilen Disco beruhen, dies gilt auch für einen allfälligen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Mobilen Disco und auf die
Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen
ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

10. Vertrag
Bei sämtlichen durch höhere Gewalt verursachten Einwirkungen ist der Vertrag gegenstandslos.
Höhere Gewalt – wie Unvorhersehbare Ereignisse, Tod oder Unfall eines DJ, Spielunfähigkeit
durch Unfall bei der Anreise zum Auftrittsort. Auch bei Erkrankung des DJ’S ist der Vertrag
gegenstandslos. Die Mobile Discothek ist in einem solchen Fall bemüht einen Ersatz zu besorgen.

10.a Rücktrittsrecht
Es besteht kein Rücktrittsrecht!

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Mobilen Disco
und dem Auftraggeber ergebenen Streitigkeiten wird das sachlich in Betracht kommende
Gericht in Hamm vereinbart. Die Mobile Disco ist auch berechtigt, ein anderes für den
Auftraggeber zuständiges Gericht
anzurufen.

12. Nebenabreden
Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher
Zustimmung der Mobilen Disco abgetreten werden.

Stand 17.11.2011